Videoüberwachung Datenschutz-Checkliste

Videoüberwachung Datenschutz Checkliste: Praktischer Leitfaden für Ihr Unternehmen

18. Oktober 2024 | Lesezeit: 4 Minuten

Die Installation und der Betrieb von Videoüberwachungssystemen in Unternehmen bieten zahlreiche Vorteile, etwa die Erhöhung der Sicherheit und den Schutz von Eigentum. Gleichzeitig bringt der Einsatz solcher Systeme große Verantwortung mit sich – insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen es unerlässlich, sowohl technische als auch rechtliche Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen. Mit unserer „Videoüberwachung Datenschutz Checkliste“ erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Leitfaden, der Ihnen dabei hilft, die wichtigsten Aspekte der Datenschutzanforderungen gezielt umzusetzen.

  1. Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie Überwachungskameras installieren, sollten Sie sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen analysieren.

  • Gesetzesgrundlagen recherchieren: Machen Sie sich intensiv mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG, vertraut.
  • Rechtmäßigkeit sicherstellen: Ihre Überwachungsmaßnahmen müssen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage oder einem nachvollziehbaren berechtigten Interesse beruhen. Führen Sie hierzu eine gründliche Interessenabwägung durch und dokumentieren Sie diese nachvollziehbar.
  • Schutz sensibler Bereiche: Identifizieren Sie Bereiche, in denen eine Überwachung unzulässig ist, wie etwa Toiletten oder Pausenräume, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
  1. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen

Je nach Umfang und Intensität der Videoüberwachung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren.

  • Prüfung der DSFA-Notwendigkeit: Bestimmen Sie, ob die Art und der Umfang Ihrer Überwachung eine DSFA notwendig machen.
  • Risikoanalyse: Evaluieren Sie systematisch, welche Auswirkungen die Überwachung auf die Privatsphäre der Betroffenen haben könnte, und leiten Sie entsprechende Schutzmaßnahmen ab.
  • Dokumentation: Fassen Sie alle Ergebnisse der DSFA schriftlich zusammen und stellen Sie diese den zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
  1. Betroffene Personen informieren


Transparenz ist ein Grundpfeiler des Datenschutzes. Es ist essenziell, dass Personen über die Videoüberwachung informiert werden und ihre Rechte kennen.

  • Deutliche Hinweisschilder: Bringen Sie gut sichtbare Schilder an, die alle relevanten Informationen wie Verantwortliche, Zweck der Überwachung und die Rechte der Betroffenen enthalten.
  • Strategische Platzierung: Sorgen Sie dafür, dass die Hinweisschilder an allen relevanten Standorten klar und unübersehbar angebracht werden.
  • Ausführliche Datenschutzerklärung: Stellen Sie eine umfassende Datenschutzerklärung bereit, beispielsweise auf Ihrer Unternehmenswebsite oder als Aushang in den überwachten Bereichen.
  1. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umsetzen

Datenschutz endet nicht bei der Information der Betroffenen. Es gilt, die technischen Systeme so abzusichern, dass die erhobenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

  • Systemabsicherung: Implementieren Sie robuste Sicherheitsmaßnahmen wie Passwortschutz, strenge Zugriffskontrollen und Verschlüsselungstechnologien.
  • Zugriffsregelung: Gewähren Sie den Zugang zu den Videoaufzeichnungen ausschließlich autorisierten Mitarbeitern.
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Führen Sie regelmäßige Audits und Sicherheitschecks durch und aktualisieren Sie Ihre Systeme kontinuierlich.
  1. Speicherfristen festlegen


Die Dauer der Speicherung von Videoaufzeichnungen muss stets auf das notwendige Minimum beschränkt sein.

  • Definition angemessener Fristen: Legen Sie präzise fest, wie lange Videoaufzeichnungen aufbewahrt werden dürfen – immer unter dem Prinzip „so kurz wie möglich“.
  • Automatisierte Löschung: Implementieren Sie Systeme, die eine automatische Löschung der Daten nach Ablauf der festgelegten Fristen gewährleisten.
  • Dokumentation der Fristen: Halten Sie die festgelegten Speicherfristen sowie das Löschverfahren schriftlich fest.
  1. Rechte der betroffenen Personen sicherstellen


Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

  • Einrichtung eines Anfragesystems: Implementieren Sie einen leicht zugänglichen Prozess, über den Betroffene ihre Rechte geltend machen können.
  • Standardisierte Prozesse: Entwickeln Sie klare und einheitliche Abläufe zur Bearbeitung von Anfragen.
  • Lückenlose Dokumentation: Dokumentieren Sie jede Anfrage und deren Bearbeitungsstand, um jederzeit Nachweise erbringen zu können.
  1. Dokumentation der Videoüberwachung


Eine umfassende Dokumentation aller Überwachungsmaßnahmen ist unabdingbar, um den behördlichen Anforderungen zu genügen.

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Führen Sie ein detailliertes Register, in dem alle Aspekte der Videoüberwachung erfasst werden.
  • Erfassung technischer Details: Dokumentieren Sie neben dem Überwachungszweck auch die eingesetzten Technologien und die zugrundeliegenden rechtlichen Grundlagen.
  • Regelmäßige Audits: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Datenschutzmaßnahmen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  1. Sicherung der Aufzeichnungen


Die Sicherheit der gespeicherten Videoaufzeichnungen muss jederzeit gewährleistet sein.

  • Sichere Speicherung: Verwenden Sie sichere Systeme zur Ablage der Aufzeichnungen, die gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
  • Regelmäßige Backups: Erstellen Sie regelmäßige Sicherungskopien, um Datenverluste zu vermeiden.
  • Einsatz von Verschlüsselung: Sorgen Sie dafür, dass alle Daten sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung verschlüsselt werden.
  1. Maßnahmen bei Datenschutzverstößen


Ein klar definierter Notfallplan ist essenziell, um im Fall eines Datenschutzverstoßes schnell und effizient reagieren zu können.

  • Implementierung eines Meldesystems: Richten Sie ein Verfahren ein, das eine sofortige Meldung von Datenschutzverstößen ermöglicht.
  • Festlegung von Behebungsmaßnahmen: Definieren Sie konkrete Maßnahmen, wie bei einem Vorfall zu verfahren ist und ab welchem Zeitpunkt die zuständigen Behörden informiert werden.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter: Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig im richtigen Umgang mit Datenschutzverstößen und den entsprechenden Reaktionsprozessen.
  1. Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung


Mitarbeiter, die mit der Videoüberwachung betraut sind, müssen umfassend über die rechtlichen und praktischen Anforderungen informiert werden.

  • Erstellung eines Schulungsprogramms: Entwickeln Sie ein maßgeschneidertes Schulungskonzept, das alle relevanten Aspekte von Datenschutz und Videoüberwachung abdeckt.
  • Regelmäßige Trainings: Organisieren Sie kontinuierliche Schulungen und dokumentieren Sie die Teilnahme, um eine nachhaltige Sensibilisierung zu gewährleisten.
  • Aktualisierungen kommunizieren: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über Änderungen im Datenschutzrecht und passen Sie die Schulungsinhalte entsprechend an.
  1. Vorbereitung auf Datenschutzprüfungen


Datenschutzbehörden können jederzeit unangekündigte Prüfungen durchführen. Eine lückenlose Vorbereitung ist daher unerlässlich.

  • Aktualität der Dokumentation: Halten Sie alle Verzeichnisse, DSFA-Ergebnisse und technischen Maßnahmen stets auf dem neuesten Stand.
  • Interne Audits: Führen Sie regelmäßige interne Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden.
  • Bereithalten von Nachweisen: Stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit umfassende Nachweise vorlegen können, die belegen, wie Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.

Diese erweiterte und detaillierte Checkliste unterstützt Sie dabei, Videoüberwachungssysteme datenschutzkonform zu betreiben und langfristig die Sicherheit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Christine Mildenberger

Christine Mildenberger

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