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DSGVO-konforme Videoüberwachung: Datenschutz rechtssicher in Unternehmen umsetzen

28. Oktober 2025 | Lesezeit: 12 Minuten

8 von 10 Unternehmen, die Videoüberwachung einsetzen, verzeichnen Datenschutzverstöße. Dies zeigt deutlich, wie groß die Kluft zwischen dem technischem Einsatz von Überwachung und rechtssicherer Umsetzung noch ist. Doch eine vollständige DSGVO-Compliance kann mit Hilfe von professioneller Beratung von jedem Unternehmen erreicht werden.

Andreas Schmitz von LiveEye beschäftigt sich im Zuge der Videoüberwachung seit Längerem mit Datenschutzverstößen: “Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Bereich der Videoüberwachung ist unverzichtbar, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.” Es zeigt, wie wichtig eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Vorgaben in diesem Bereich ist.

Denn die potenziellen Sanktionen bei Datenschutzverstößen für Unternehmen sind gravierend: Bußgelder in Millionenhöhe, öffentliche Reputationsschäden und Vertrauensverlust oder sogar Freiheitsstrafen drohen, wenn Videoüberwachung nicht datenschutzkonform betrieben wird. 

Ein aktueller Fall, bei dem ein Bußgeldbescheid über 10,4 Mio. € wegen unzulässiger Videoüberwachung verhängt wurde, zeigt die Dringlichkeit der Situation. Für Datenschutzbeauftragte und Sicherheitsverantwortliche mittelständischer Unternehmen ist die Rechtslage schwer durchschaubar. Was ist erlaubt? Was muss dokumentiert werden? Und wie kann moderne Überwachungstechnik rechtskonform eingesetzt werden?

In diesem Leitfaden bieten wir ein praxisbewährtes Schritt-für-Schritt-System zur DSGVO-konformen Videoüberwachung, das nicht nur technische Anforderungen berücksichtigt, sondern auch aktuelle Rechtsprechung und Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden einbezieht. Ziel ist es, Ihnen als Entscheider ein hohes Maß an Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz zu bieten.

Erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie Sie Datenschutz in der Überwachungskamera-Praxis korrekt umsetzen. So vermeiden Sie nicht nur Sanktionen – Sie schaffen Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kunden und Behörden.

DSGVO-Verstöße bei Videoüberwachung: Trends, Branchen und Risiken für Unternehmen

Die Zahl der DSGVO-Bußgelder im Zusammenhang mit Videoüberwachung steigt seit Jahren kontinuierlich. Allein im Jahr 2024 verhängten deutsche Datenschutzbehörden Bußgelder in Millionenhöhe: Der brisanteste Fall betrifft die unzulässige Überwachung von Mitarbeitenden, bei denen eine Summe von 10,4 Millionen Euro verhängt wurde. Doch nicht nur die Bußgelder erreichen Rekordsummen – auch die Anzahl der Verstöße ist im Jahr 2024 um mehr als 20 Prozent gestiegen. 

Die durchschnittliche Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und Branche. Häufig stellt die unzulässige Überwachung von Mitarbeitern und Kunden ohne rechtliche Grundlage ein Problem dar. So erhielt beispielsweise ein Autowaschbetrieb in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von 64.000 €, weil er Kunden und Mitarbeiter ohne ausreichende Information und ohne benannten Datenschutzbeauftragten videoüberwachte. In einem weiteren Fall erfasste ein Gewerbebetrieb über seine Kameras auch den öffentlichen Gehweg sowie die Mitarbeiter einer angrenzenden Baustelle – in Folge dessen wurde ein Bußgeld von 30.000 Euro verhängt.

Solche Verstöße, also fehlende Transparenz, übermäßige Aufzeichnung und unzulässige Bereichserfassung, zählen laut Datenschutzbehörden zu den häufigsten Sanktionierungsgründen bei Videoüberwachung.

Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Videoüberwachungssysteme regelmäßig auf DSGVO-Konformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Professionelle Beratung und regelmäßige Schulungen können helfen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Die häufigsten Datenschutzverstöße im Bereich Videoüberwachung und ihre Konsequenzen

Prinzipiell ist Videoüberwachung ein aus datenschutzrechtlicher Perspektive komplexes Feld, das viele Herausforderungen mit sich bringt. Dementsprechend häufig treten Datenschutzverstöße auf, die in Bußgeldbescheiden dokumentiert sind. 

So hatte erst kürzlich ein Fitnessstudio, das den gesamten Trainingsbereich einschließlich der Umkleideräume überwachte, gegen Datenschutz-Verordnungen verstoßen. Das Problem: Aufgrund mangelhafter Hinweisschilder war die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz bzgl. der Überwachung nicht gewährleistet. In einem anderen Fitnessstudio kam es durch die Videoüberwachung in der Umkleide zu einem Verstoß, da dies als schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Mitglieder eingestuft wurde. Ein weiteres Beispiel ist ein Supermarkt, der nicht nur den Eingangsbereich, sondern auch den öffentlichen Gehweg überwachte – was vom Gericht nicht als zweckmäßig für den Supermarkt eingestuft wurde. In allen Fällen wurden Bußgelder verhängt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen.

Und auch Baustellen erweisen sich immer wieder als ein fehleranfälliger Bereich. Die Nutzung von Videoüberwachung aus Baustellen gilt generell als extrem effizient und grundlegend notwendig. So sind beispielsweise Diebstähle auf Baustellen ein grundlegendes Problem, das durch organisierte Kriminalität seit Jahren weiter verschärft wird. Videoüberwachung kann hier Abhilfe schaffen – wie sie beispielsweise bei der effektiven Absicherung von Baumaschinen eingesetzt werden kann, erfahren Sie bei den Experten von LivEye. 

Doch gleichzeitig führt sie häufig zur Erfassung weitläufiger Areale in innerstädtischen Gebieten, einer Vielzahl von Betroffenen sowie zu einer immensen Menge an Daten und der dazugehörigen Dokumentation – und schafft damit einen Nährboden für potenzielle Datenschutzverstöße. 

Solche Verstöße können erhebliche Konsequenzen für Unternehmen haben, darunter hohe Bußgelder und Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeitern. Es ist daher entscheidend, die Anforderungen der DSGVO bei der Videoüberwachung zu beachten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Rechtssichere Umsetzung der DSGVO bei Videoüberwachung: Ein Leitfaden

Eine rechtssichere Umsetzung der DSGVO hilft, Verstöße und Bußgelder zu umgehen. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der alle notwendigen Schritte zusammenfasst:

Bedarfsanalyse und Rechtsgrundlage

Die rechtssichere Umsetzung der DSGVO bei Videoüberwachung beginnt mit einer sorgfältigen Bedarfsanalyse und der Prüfung der rechtlichen Grundlage. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie bei der Videoüberwachung, nur zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist – sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der Betroffenen überwiegen. Diese Interessenabwägung muss auf einer fundierten Basis erfolgen, beispielsweise dem Schutz von Gebäuden, der Verhinderung von Diebstahl oder der Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitenden.

Eine klare Definition des berechtigten Interesses orientiert sich an strengen Anforderungen zur Verhältnismäßigkeit. Hierzu gehört eine systematische Verhältnismäßigkeitsprüfung, die als Checkliste ausgearbeitet werden sollte: 

Ist die Überwachung technisch notwendig?

Gibt es weniger einschneidende Alternativen?

Werden nur die unbedingt erforderlichen Bereiche und Zeiten überwacht?

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Videoüberwachung als angemessen eingestuft werden.

Weiterhin verlangt die DSGVO die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), das sämtliche Details zur Videoüberwachung umfasst: also den Zweck, Umfang, Empfänger und Speicherdauer der erhobenen Daten. Bei hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen, zum Beispiel bei Überwachung von sensiblen Bereichen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Schwellenwerte für eine DSFA definiert die Datenschutzkonferenz (DSK), die zudem konkrete Leitlinien für Videoüberwachung bereitstellt. Demnach gilt beispielsweise ein Zeitfenster von 72 Stunden, in dem Aufnahmen gelöscht werden sollten, sofern sie nicht für den Überwachungszweck erforderlich sind.

Prinzipiell sollten alle Prozesse und Entscheidungen umfassend dokumentiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften gegenüber den Aufsichtsbehörden transparent nachweisen zu können. Nur so gelingt eine rechtskonforme, datenschutzfreundliche Videoüberwachung, die das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden stärkt und teure Bußgelder vermeidet.

Technische und organisatorische Maßnahmen für DSGVO-konforme Videoüberwachung

Die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO ist zentral für den Schutz personenbezogener Daten bei der Videoüberwachung. Hierzu gehört vor allem eine konsequente Zugriffskontrolle, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Videoaufzeichnungen haben. Eine umfassende Protokollierung aller Zugriffsvorgänge dient der Nachvollziehbarkeit und kann bei Auffälligkeiten oder Missbrauch wichtige Beweise liefern.

Einen weiteren wichtigen Aspekt kennt auch Andreas Schmitz von LivEye: „Moderne Videoüberwachungssysteme müssen mittels Verschlüsselungstechnologien geschützt werden – sowohl während der Übertragung als auch bei der Speicherung.“ 

Das zeigt, wie moderne Verschlüsselungstechnologien und regelmäßige Sicherheitsupdates unverzichtbare und grundlegende Schritte sind, um neuen Cyberbedrohungen entgegenzuwirken.

Grundlegend ist auch die Einhaltung von Speicherfristen vorgeschrieben: Nach § 6b BDSG dürfen Videoaufnahmen nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck notwendig ist. Automatisierte Löschmechanismen und regelmäßige Überprüfungen verhindern eine übermäßige Speicherung personenbezogener Daten.

Grundlegend für eine datenschutzkonforme Umsetzung ist das Prinzip des “Privacy by Design”. Dies bedeutet, dass Datenschutz bereits bei der Planung und Entwicklung von Videoüberwachungssystemen integriert wird. Hierzu zählen beispielsweise technische Standards und Zertifizierungen wie VdS oder DIN-Normen, die den Schutz von Daten und die Systemsicherheit gewährleisten. Diese Standards bieten Unternehmen eine verlässliche Orientierung, um gesetzliche Anforderungen technisch und organisatorisch umzusetzen und so Bußgelder zu vermeiden.

Ein Beispiel für einen anerkannten Standard im Bereich Videoüberwachung ist die VdS‑Richtlinie 2366, die Anforderungen an Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Videoüberwachungsanlagen (VÜA) vorgibt. Zur Erlangung eines VdS‑Gütesiegels müssen sämtliche Komponenten und Errichterbetriebe VdS‑konform sein. 

Experten wie LivEye können Unternehmen helfen, solche grundlegenden Anforderungen zu verstehen und rechtssicher umzusetzen. 

Transparenz und Betroffenenrechte bei Videoüberwachung

Transparenz ist ein zentrales Element der DSGVO und wird insbesondere durch Hinweisschilder gemäß Art. 13 DSGVO gewährleistet. Diese müssen gut sichtbar angebracht und klar formuliert sein, sodass Betroffene sofort erkennen können, dass sie überwacht werden. Zusätzlich empfehlen sich umfassende Informationsblätter mit Musterformulierungen, die weitere Details zu Zweck, Speicherdauer und Kontaktdaten des Verantwortlichen enthalten.

Prinzipiell gilt zu beachten: Betroffene einer Videoüberwachung haben umfassende Rechte, die Unternehmen unbedingt respektieren müssen: Dazu zählen das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, das Recht auf Löschung unrechtmäßig gespeicherter Aufnahmen sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Gerade bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz gelten besondere Anforderungen, um die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu schützen und Konflikte zu vermeiden.

Aktuelle Rechtsprechung und die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz (DSK) bieten hierzu wichtige Leitlinien. So hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt, dass eine Videoüberwachung nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist und dass umfassende Informationspflichten einzuhalten sind. Eine klare und transparente Kommunikation stärkt nicht nur das Vertrauen der Betroffenen, sondern minimiert auch das Risiko von Beschwerden und Bußgeldern.

FAQ: Häufige Fragen zur DSGVO-konformen Videoüberwachung

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu häufig gestellten Fragen bzgl. Videoüberwachung und Datenschutzgrundlagen.

Welche technischen Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um DSGVO-konforme Videoüberwachung sicherzustellen?

Unternehmen sollten gemäß Art. 32 DSGVO auf Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung und automatisierte Löschmechanismen setzen – geregelt werden diese nach anerkannten Standards wie VdS 2366 oder DIN EN 16763.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO im Bereich Videoüberwachung?

Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Dazu kommen mögliche Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste.

Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für meine Kameras?

Ja, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten besteht – beispielsweise bei dauerhafter Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche – ist eine DSFA gemäß Art. 35 DSGVO verpflichtend.

Was muss auf Hinweisschildern stehen?

Hinweisschilder nach Art. 13 DSGVO müssen über den Zweck der Überwachung, den Verantwortlichen, Rechtsgrundlage und Betroffenenrechte informieren – idealerweise ergänzt durch ein Informationsblatt.

Darf ich Toilettenräume überwachen?

Nein. Die Überwachung von Sanitärbereichen ist grundsätzlich unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in die Intimsphäre darstellt und durch keine Rechtsgrundlage gedeckt ist.

Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte bei Videoüberwachung?

Der Datenschutzbeauftragte prüft die Rechtmäßigkeit der Überwachung, berät zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), kontrolliert die Einhaltung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) und fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene.

FAQ: DSGVO-konforme Videoüberwachung – Strukturierte Daten

Werden bei LivEye die Aufnahmen gespeichert oder nur Live-Alarme ausgelöst?

Bei LivEye liegt der Fokus auf präventiver Videofernüberwachung mit Live-Alarmierung. Das bedeutet, dass Aufzeichnungen situationsabhängig und DSGVO-konform erfolgen, meist zur Beweissicherung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen.

Abschließende Handlungsempfehlungen – Der Weg zur rechtssicheren Videoüberwachung

Die steigende Quote dokumentierter Datenschutzverstöße verdeutlicht: Der Handlungsbedarf für Unternehmen ist akut und das Bußgeldrisiko enorm hoch, wenn Regeln übertreten werden. Moderne, DSGVO-konforme Systeme wie die von LivEye bieten hier eine effektive Lösung – sie verbinden technische Sicherheit mit klarer Kostenstruktur und schaffen Rechtssicherheit von Anfang an. Wer sich auf professionelle Umsetzung stützt, schützt sich vor Sanktionen, Beschwerden und Reputationsverlust.

Doch darüber hinaus entsteht ein echter Zusatznutzen: Eine rechtskonforme Videoüberwachung erhöht nicht nur die Sicherheit, etwa durch zeitnahe Alarmierung und Dokumentation, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeitenden und schafft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen, die Datenschutz lax behandeln. Vertrauen und Transparenz sprechen Kunden, Partner und Behörden gleichermaßen an.

Damit Sie systematisch und sicher starten, empfehlen wir eine präzise Compliance-Analyse als ersten Schritt: Prüfen Sie bestehende Kamerasysteme, Potenziale für Datenschutzverstöße und organisatorische Lücken. Im Anschluss sollte eine stufenweise Einführung etabliert werden: Priorisieren Sie zuerst kritische Bereiche mit erhöhtem Risiko (z. B. Eingangsbereiche, Personalzugänge, sensible Zonen). So können Sie Erfahrungen sammeln, Prozesse anpassen und sukzessive erweitern.

Prinzipiell gilt: Die Auskunftspflichten bzgl. des Datenschutzes in Deutschland stehen verschärft auf dem Prüfstand. Datenschutzbehörden prüfen zunehmend punktuell Videoüberwachungssysteme, fordern strengere Dokumentation und veröffentlichen verstärkt Bußgeldbescheide in diesem Bereich.

Starten Sie noch heute mit einer Compliance-Prüfung, um eine rechtssichere Umsetzung Ihrer Überwachungssysteme zu gewährleisten: Identifizieren Sie Schwachstellen, entwickeln Sie ein angepasstes Maßnahmenkonzept und setzen Sie technische wie organisatorische Maßnahmen rechtskonform um. Nur so sichern Sie sich langfristig gegen Sanktionen ab und etablieren eine nachhaltige Videoüberwachung mit Vertrauen, Transparenz und Effizienz.

Christine Mildenberger

Christine Mildenberger

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