Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten – Ist das zulässig?

2. Oktober 2024 | Lesezeit: 3 Minuten

Weihnachtsmärkte sind ein fester Bestandteil der Vorweihnachtszeit und ziehen jährlich Millionen Besucher an. Sie sind nicht nur Orte der Freude und Tradition, sondern auch wichtige Wirtschaftsfaktoren für Städte und Gemeinden. Die festliche Atmosphäre, das Flanieren zwischen Glühweinständen und funkelnden Lichtern – all das macht den besonderen Reiz eines Weihnachtsmarktes aus. Doch hinter den Kulissen spielen auch Sicherheitsmaßnahmen eine entscheidende Rolle, um das Vertrauen der Besucher zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf zu sichern. In den letzten Jahren ist die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten zunehmend in den Fokus gerückt. Großveranstaltungen dieser Art bergen Risiken, sei es durch Taschendiebstahl, Vandalismus oder Sabotage.

Die strengen Vorschriften für Großveranstaltungen in Deutschland umfassen nicht nur Brandschutz und Evakuierungspläne, sondern auch umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Hierbei spielt die Videoüberwachung eine immer zentralere Rolle. Sie ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell zu reagieren, um das Sicherheitsgefühl der Besucher zu stärken.

Die Diskussion über Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum ist oft kontrovers, da sie als Eingriff in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht betrachtet werden. Daher unterliegt die Videoüberwachung strengen Regeln insbesondere in Bezug auf Datenschutz.

LivEye: Moderne Videoüberwachung für Weihnachtsmärkte

Wir bieten innovative mobile Videoüberwachungssysteme, die speziell auf die Bedürfnisse von Weihnachtsmärkten anpassbar sind. Diese Systeme können richtig eingesetzt dafür sorgen, dass potenzielle Gefahren wie überfüllte Bereiche, verdächtige Aktivitäten oder unbefugter Zutritt sofort erkannt werden.

Ein besonderer Vorteil der LivEye-Technologie ist die unkomplizierte Integration in mobile Leitstände von Polizei und anderen Behörden während Veranstaltungen. Dadurch lassen sich die Überwachungssysteme nahtlos in bestehende Sicherheitsstrukturen einfügen und ergänzen, ohne die IT-Systeme zu stören. Die Polizei kann so Personenströme und potenzielle Gefahrensituationen während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes in Echtzeit überwachen und bewerten. Dies gewährleistet nicht nur hohe Sicherheitsstandards, sondern sorgt auch für die rechtswirksame Dokumentation von Straftaten, was gerade bei dicht besuchten Veranstaltungen von großer Bedeutung ist.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes sind die Kamerasysteme auf unsere firmeninterne 24/7 besetzte Leitstelle aufgeschaltet, sodass Sabotage und Diebstahl effektiv verhindert werden.

Datenschutz als zentrales Element

LivEye sorgt dafür, dass alle Videoüberwachungssysteme vollständig DSGVO-konform betrieben werden. Andreas Schmitz, Datenschutzkoordinator bei LivEye, betont: „Grundsätzlich können Gemeinden Videoüberwachung einsetzen, wenn es Anhaltspunkte für erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit gibt oder wenn gefährdete öffentliche Einrichtungen geschützt werden müssen. Anerkannte Gründe für eine solche Überwachung sind unter anderem Vandalismus, Graffiti, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Einbruch oder Diebstahl. Ziel der Überwachung ist es, präventiv abzuschrecken und zugleich Beweise zu sichern. Somit ist auf Weihnachtsmärkten die Zulässigkeit von Videoüberwachung streng reglementiert, aber zulässig, wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Sollen unsere Systeme innerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes zur Überwachung von Personenströmen und potenziellen Gefahrensituationen genutzt werden, bedarf es bspw. eines Austauschs mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.“

Die Kameras sind deutlich gekennzeichnet, damit die Besucher jederzeit wissen, wo sie sich befinden. Dies fördert nicht nur das Sicherheitsgefühl, sondern stärkt auch das Vertrauen der Marktbesucher. Die gespeicherten Aufnahmen werden lediglich so lange aufbewahrt, wie es für Sicherheitszwecke notwendig ist.

Vorteile der LivEye-Lösungen für Weihnachtsmärkte

Mit LivEye bieten wir Betreibern von Weihnachtsmärkten flexible, sichere und effektive Lösungen, um den Schutz ihrer Veranstaltungen sicherzustellen. Unsere mobilen Videoüberwachungssysteme tragen dazu bei, potenzielle Vorfälle zu verhindern und die festliche Stimmung zu erhalten. 

  • Schutz der festlichen Atmosphäre: Weihnachtsmärkte als Orte des Miteinanders und der Freude bewahren.
  • Prävention: Die bloße Anwesenheit von Kameras wirkt oft schon abschreckend auf potenzielle Täter.
  • Hoher Grad an Sicherheit und Datenschutz: es ist kein Eingriff in externe IT-Infrastruktur notwendig.
  • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit: Ein Vorfall auf einem Weihnachtsmarkt kann zu Panik und Unsicherheit führen und Umsätze der Händler stark beeinträchtigen.
  • Mögliche Integration von Notbeleuchtungskonzepten: Neben Optimierung der Überwachung, Erhöhung der Sicherheit in Notfällen.

Um auf die eingangs gestellter Frage zurückzukommen: Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten ist grundsätzlich zulässig, aber sie unterliegt strengen Regelungen, die erfüllt werden müssen.

Christine Mildenberger

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